Wissenswertes rund um unsere Praxis

Im Krankheitsfall muss es schnell gehen. Damit Ihr Praxisbesuch bei uns reibungslos verläuft, haben wir hier für Sie wichtige Informationen rund um unsere Praxisabläufe zusammengestellt.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin! So vermeiden Sie lange Wartezeiten.

Ab 01.01.2015 gilt nur noch die elektronische Gesundheitskarte!

 

Die "alte" Krankenversichertenkarte ohne Lichtbild wird endgültig abgelöst: Ab 01.01.2015 können gesetzlich krankenversicherte versicherte Patienten nur noch mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) den Arzt, Psychotherapeuten und Zahnarzt aufsuchen. 

 

Die "alten" Versichertenkarten gelten ab 01.01.2015 nicht mehr, egal welches Gültigkeitsdatum aufgedruckt ist.

 

Wichtig! Patienten, die ab 01.01.2015 in der Praxis keine elektronische Gesundheitskarte vorlegen, müssen die Behandlung privat bezahlen.

 

Sie haben 10 Tage Zeit eine gültige Karte oder sonstigen Versichertennachweis in der Praxis nachzureichen. Ansonsten ist der Arzt verpflichtet, eine Privatrechnung auszustellen. Auch beispielsweise Medikamente oder Physiotherapien müssen Patienten privat bezahlen, wenn sie keine eGK haben.

 

Lediglich Kinder unter 15 Jahren und Versicherten, die an der Erstellung eines Fotos nicht mitwirken können - z.B. bettlägrige Personen, Personen in geschlossenen Einrichtungen - erhalten eine eGK ohne Bild.

Hausbesuche

Medizinisch notwendige Hausbesuche finden während der sprechstundenfreien Zeit statt.

 

Bitte geben Sie folgende Informationen an:

 

Welche Beschwerden bestehen und seit wann?

 

Was haben Sie bereits selbst unternommen?

 

War schon ein anderer Arzt bei Ihnen z.B. der ärztliche Notdienst?

 

Steht ihr Name an der Haustür und Klingelschild?

 

Ist die Tür beleuchtet?

 

(Bitte bedenken Sie, dass wir in unserer Praxis bessere diagnostische und therapeutische Möglichkeiten haben als bei Ihnen zu Hause!)

Rezeptwünsche

Bei Wiederholungsrezepten haben Sie die Möglichkeit, diese telefonisch direkt in der Praxis zu bestellen und nach einer kurzen Wartezeit mitzunehmen.

Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117

Wann rufen Sie die 116 117 an? 

 

Handelt es sich um eine Erkrankung, mit der Sie normalerweise einen niedergelassenen Arzt in der Praxis aufsuchen würden, aber die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig. 

 

Der Bereitschaftsdienst ist nicht zu verwechseln mit Rettungsdienst, der in lebensbedrohlichen Fällen Hilfe leistet. Bei Notfällen, wie Herzinfarkt, Schlaganfall und schwere Unfälle, alarmieren Sie den Rettungsdienst unter Notrufnummer 112.

 

Bei akuten Problemen mit den Zähnen kontaktieren Sie bitte den zahnärztlichen Bereitschaftsdienst.